Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 08.07.2009 - 11:30
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 01.08.2016 - 11:31
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 31.10.2011 - 12:14
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 09.08.2010 - 09:31
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 16.11.2009 - 09:12
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 08.07.2009 - 11:30
Aufgabe zugunsten der Staatskasse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zollrechtliche Bestimmung, die für eingeführte Nichtgemeinschaftswaren gewählt werden kann zur Vermeidung des Entstehens von Einfuhrabgaben, soweit das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit vorsieht. In Deutschland ist das nicht der Fall.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon