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Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 15.02.2018 - 14:59
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- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 31.10.2011 - 12:14
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- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 16.11.2009 - 09:12
- Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 08.07.2009 - 11:30
Aufgabe zugunsten der Staatskasse
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schlussbehandlung im Unionszollkodex (UZK) für Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung oder einem besonderen Verfahren (Zollverfahren) befinden. Die Aufgabe zugunsten der Staatskasse darf keine Kosten verursachen. Mit dem UZK ist diese Schlussbehandlung (Verwertung von Waren) erstmals in jedem EU-Mitgliedstaaat möglich.
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