Direkt zum Inhalt

Aufgabe zugunsten der Staatskasse

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schlussbehandlung im Unionszollkodex (UZK) für Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung oder einem besonderen Verfahren (Zollverfahren) befinden. Die Aufgabe zugunsten der Staatskasse darf keine Kosten verursachen. Mit dem UZK ist diese Schlussbehandlung (Verwertung von Waren) erstmals in jedem EU-Mitgliedstaaat möglich.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com