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Revision von Aufgabe zugunsten der Staatskasse vom 16.11.2009 - 09:12
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Aufgabe zugunsten der Staatskasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff: Zollrechtliche Bestimmung, die für eingeführte Nichtgemeinschaftswaren gewählt werden kann zur Vermeidung des Entstehens von Einfuhrabgaben, soweit das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit vorsieht. In Deutschland ist das nicht der Fall.
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