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Ausbeute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Zivilrecht:
Nach § 99 BGB der über die natürlichen Früchte einer Sache hinaus aus einer Sache bestimmungsgemäß gewonnene Ertrag.
II. Industriebetriebslehre:
Relation zwischen verwertbarer Erzeugnismenge und bearbeiteter Erzeugnismenge (Ausbeutekoeffizient).
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