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im Bankwesen übliche Bezeichnung für Zinsscheinbogen und Dividendenscheinbogen (Gewinnanteilscheine), die dem Wertpapier zur Erhebung der Zinsen bzw. Dividenden beigegeben sind, im Gegensatz zum Mantel, der eigentlichen Wertpapierurkunde.
Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden und ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere nebst Gewinnanteil- und Erneuerungsschein wird ausgeschlossen.
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