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Differenzgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Symmetrische oder asymmetrische Risikoinstrumente, bei denen bei Fälligkeit oder vorzeitiger Ausübung (z.B. amerikanische Optionen) eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs (z.B. Forward-(Geschäfte)), Terminrendite (Implied Yield; z.B. Forward-Swaps) oder Basiskurs (z.B. Optionen) und dem im Erfüllungszeitpunkt geltenden aktuellen Wert des Basiswertes erfolgt. Eine physische Erfüllung, d.h. Lieferung oder Abnahme, findet nicht statt (Cash Settlement, Barausgleich).
2. Spekulationsgeschäft: Der Kreditnehmer nimmt in einer Fremdwährung mit niedrigem Zinsniveau (z.B. Yen, Schweizer Franken) Kredit auf und legt die Summe in einer Währung mit hohem Zinsniveau mit gleicher oder kürzerer Fristigkeit an.
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