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Differenzgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Symmetrische oder asymmetrische Risikoinstrumente, bei denen bei Fälligkeit oder vorzeitiger Ausübung (z.B. amerikanische Optionen) eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs (z.B. Forward-(Geschäfte)), Terminrendite (Implied Yield; z.B. Forward-Swaps) oder Basiskurs (z.B. Optionen) und dem im Erfüllungszeitpunkt geltenden aktuellen Wert des Basiswertes erfolgt. Eine physische Erfüllung, d.h. Lieferung oder Abnahme, ist in den Verträgen nicht vorgesehen (Cash Settlement, Barausgleich). Sie kann aber dennoch erfolgen, wie die Übernahme der Continental AG durch die Schaeffler KG im Jahr 2008 gezeigt hat. Schaeffler hatte im Vorfeld des Übernahmeangebots mit mehreren Banken CfD mit der Aktie von Continental als Basiswert abgeschlossen (auch Cash Settled Equity Swaps), die ihrerseits zur Absicherung (Hedging) die entsprechenden Aktien erwarben bzw. bereits erworben hatten. Diese wurden nach der Kündigung der CfDs durch Schaeffler
der Aktienkurs war gestiegen
der KG angeboten.
2. Spekulationsgeschäft: Der Kreditnehmer nimmt in einer Fremdwährung mit niedrigem Zinsniveau (z.B. Yen, Schweizer Franken) Kredit auf und legt die Summe in einer Währung mit hohem Zinsniveau mit gleicher oder kürzerer Fristigkeit an.
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