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Agrarstrukturpolitik
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1. Begriff: Maßnahmen, die auf die sektorale und räumliche Verteilung von Produktionsfaktoren abzielen. Entsprechend unterscheidet man sektorale und regionale Agrarstrukturpolitik. Sektorale Agrarstrukturpolitik beeinflusst direkt die Agrar- und Betriebsstruktur und soll i.d.R. zu einer Verbesserung der Produktionsgrundlagen und zu einer Erhöhung der Einkommenskapazitäten landwirtschaftlicher Betriebe führen. Regionale Agrarstrukturpolitik beeinflusst die regionale Wirtschaftsstruktur und soll zu einem erhöhten Wirtschaftspotenzial ländlicher Regionen führen. Die Agrarstrukturpolitik gehört neben der Agrarpreispolitik zu den grundlegenden Instrumenten der Agrarpolitik.
2. Formen: Zu den „klassischen“ Instrumenten der sektoralen Agrarstrukturpolitik im überbetrieblichen Bereich zählen die Flurbereinigung, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Forschung, Beratung und Ausbildung sowie die Förderung der Vermarktung und der Beschaffung im Agrarbereich. Im betrieblichen Bereich gehören Investitionsbeihilfen, aber auch die Förderung der Betriebsaufgabe zur sektoralen Agrarstrukturpolitik. Zur regionalen Agrarstrukturpolitik gehören Infrastrukturmaßnahmen, ländliche Entwicklungsprogramme, Dorferneuerung, Förderung des Agrartourismus. In Deutschland gestalten v.a. Bund und Länder die Agrarstrukturpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Zunehmend wird Agrarstrukturpolitik auch auf der Ebene der EU gestaltet und über die Strukturfonds (sog. Zweite Säule; Strukturpolitik der Europäischen Union) finanziert.
3. Wirkungen: Sektorale Agrarstrukturpolitik fördert überwiegend den intra- und intersektoralen Strukturwandel und vermindert somit das Problem der sektoralen Einkommensdisparität. Regionale Agrarstrukturpolitik fördert v.a. den interregionalen Austausch von Gütern und Faktoren und verbessert die Ressourcenausstattung und Wirtschaftsstrukturen ländlicher Ökonomien und vermindert regionale Einkommensdisparitäten.
4. Entwicklung: Agrarstrukturpolitik wurde in der EU zunächst als sektorale Agrarstrukturpolitik eingeführt und war ursprünglich am Effizienzziel ausgerichtet. Mitte der 1970er-Jahre wurde die Europäische Agrarstrukturpolitik dann auch als regionale Agrarstrukturpolitik formuliert (Förderung benachteiligter Gebiete), aber auch aus umweltpolitischen Gründen und zur Vermeidung der negativen Konsequenzen der protektionistischen Agrarpreispolitik betrieben. Oftmals wurden hierdurch die Produktionsmöglichkeiten begrenzt, und die traditionelle Perspektive der Agrarstrukturpolitik, den Agrarbereich in seiner Entwicklung zu fördern, verkehrt sich in ihr Gegenteil. Mit der Agenda 2000 wird Europäische Agrarstrukturpolitik zunehmend in Form einer ländlichen Entwicklungspolitik (LEP) betrieben und stärker am Verteilungsziel ausgerichtet. Dieser Reformprozess wurde in einer fundamentalen Reform der europäischen LEP im jahr 2005 fortgeführt. Seit dieser Reform besteht die LEP aus drei thematischen Achsen:
(1) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
(2) Förderung des Landmanagement und der Umwelt und
(3) Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der Diversifikation in ländlichen Regionen. Zusätzlich gibt es die sog. Leader-Achse als methodische Querschnittsachse, in der der Aufbau lokaler Planungskapazitäten (sog. lokale Aktionsgruppen [LAG]) zur Entwicklung ländlicher Entwicklunsgstrategien gefördert wird. Im Gegensatz zur ersten Säule wird die LEP als zentraler Bestandteil der zweiten Säule der Europäischen Agrarpolitik grundsätzlich kofinanziert.
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