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Bundesbeteiligung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beteiligung des Bundes und seines Sondervermögens an Unternehmen in privater und öffentlicher Rechtsform (öffentliche Unternehmen). Über die unmittelbaren und bedeutenderen mittelbaren B. wird regelmäßig vom Bundesminister der Finanzen in einem Beteiligungsbericht berichtet.
Vgl. auch Privatisierung.
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