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Revision von Bilanztaktik vom 28.02.2013 - 15:38
Bilanztaktik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
interessenausgerichtete Ausnutzung von Wahlrechten des Bilanzierenden beim Jahresabschluss. Die Bilanztaktik umfasst Maßnahmen der Bilanzpolitik, d.h. Bilanzen in einer zulässigen Weise auf bestimmte Zwecke auszurichten, ohne die tatsächlichen Verhältnisse unrichtig wiederzugeben. Übertreibungen können zu Bilanzdelikten führen.
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