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Bilanztaktik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    interessenausgerichtete Ausnutzung von Wahlrechten des Bilanzierenden beim Jahresabschluss. Die Bilanztaktik umfasst Maßnahmen der Bilanzpolitik, d.h. Bilanzen in einer zulässigen Weise auf bestimmte Zwecke auszurichten, ohne die tatsächlichen Verhältnisse unrichtig wiederzugeben. Übertreibungen können zu Bilanzdelikten führen.

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