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Allfinanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Angebot von Versicherungsleistungen, Leasing- und Factoringverträgen, Vermögensverwaltung, Vermittlung von Immobilien und Bausparverträgen, Kreditkartenverträgen sowie Unternehmensberatungsleistungen durch Kreditinstitute. Der Grund für den Aufbau von Allfinanz-Angeboten liegt in dem nach Art und Zahl immer größer werdenden Kreis von Mitbewerbern im Markt für Finanzdienstleistungen, z.B. Versicherer (mit Kapitallebensversicherungen oder Policendarlehen), Bausparkassen, Kreditkartengesellschaften, Anlageberater (mit Vermögensverwaltungsleistungen) oder Handels- und Industrieunternehmen (mit Angeboten zur Absatzfinanzierung). Mit dem Angebot von Allfinanz-Leistungen können Kreditinstitute
    (1) eine Stärkung der Kundenbindung,
    (2) eine Erweiterung des Kundenkreises sowie
    (3) Synergieeffekte im Vertrieb erreichen. Zur Durchführung von Allfinanz-Geschäften können sich Kreditinstitute folgender Mittel bedienen:
    (1) Kooperationen mit anderen Finanzinstituten;
    (2) Gründung von Tochterunternehmen;
    (3) Beteiligung an anderen Finanzinstituten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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