Direkt zum Inhalt

Aufgabegeschäft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluss eines Geschäftes durch den Handelsmakler, für welches die Schlussnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. V.a. im Börsenverkehr sind Aufgabegeschäfte häufig (Vermerk in der Schlussnote z.B. „Aufgabe vorbehalten”, „A.v.”, „für Aufgabe”). Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen regeln Einzelheiten zur Ausführung von Aufgabegeschäften.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com