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Bonifikation
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Vergütung, Preisnachlass. 1. Im Großhandel und Versicherungsgeschäft in Form von Treu-Rabatten für Agenten.
2. Im Bankgeschäft als Bankier-Bonifikation Vergütung für die Tätigkeit von Konsortialbanken bei der Emission von Wertpapieren. Um die Dauerhaftigkeit von Platzierungen zu erreichen, können in den Bonifikationsabkommen auch eine Sperrfrist für den Weiterverkauf und ein Kursschutz vereinbart werden. Fließt innerhalb der Sperrfrist das bonifizierte Stück an den Aussteller zurück, so ist die Bonifikation oder ein Teil davon zurückzuvergüten. Die Höhe der Bonifikation hängt u.a. ab von der Einordnung des Emittenten, der Marktlage und der Ausstattung des emittierten Wertpapiers.
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