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Revision von Beistandspflicht vom 24.09.2010 - 10:10
Beistandspflicht
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Verpflichtung von Behörden und berufsständischen Vertretungen, den Finanzämtern jede zur Durchführung der Besteuerung, Prüfung und Aufsicht dienliche Hilfe zu leisten (§ 93 I, 111 AO).
Vgl. auch Amtshilfe.
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