Direkt zum Inhalt

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.6.1980 (BGBl. I 750, 1067) m.spät.Änd. für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentliche Versorgung mit Wasser.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com