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Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.6.1980 (BGBl. I 750, 1067) m.spät.Änd. für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentliche Versorgung mit Wasser.

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