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beitragsorientierte Leistungszusage
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Zusage des Arbeitsgebers auf eine Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich aus bestimmten Beiträgen errechnet, etwa durch versicherungsmathematische Umrechnung oder durch Einzahlung in eine Versicherung. Die beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 II Nr. 1 BetrAVG ist im Gegensatz zur Beitragszusage mit Mindestleistung in allen Durchführungswegen der bAV möglich.
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