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beitragsorientierte Leistungszusage
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zusage des Arbeitgebers auf eine Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich aus bestimmten Beiträgen errechnet, etwa durch versicherungsmathematische Umrechnung. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung einzubringen. Die beitragsorientierte Leistungszusage gem. § 1 II Nr. 1 BetrAVG ist im Gegensatz zur Beitragszusage mit Mindestleistung in allen Durchführungswegen der bAV möglich.
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