beitragsorientierte Leistungszusage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusage des Arbeitgebers auf eine Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich aus bestimmten Beiträgen errechnet, etwa durch versicherungsmathematische Umrechnung. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung einzubringen. Die beitragsorientierte Leistungszusage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist im Gegensatz zur Beitragszusage mit Mindestleistung in allen Durchführungswegen der bAV möglich.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Anwartschaft Arbeitsentgelt Barwert Bruttoarbeitsentgelt Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Sozialleistungen Sozialversicherung Subsidiarität Value at Risk (VaR) Versicherungsprinzip Veräußerung berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
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