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Arbeiterselbstverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der laboristischen Unternehmensverfassung, bei der die unternehmerische Willensbildung durch die in dem Betrieb beschäftigten Mitarbeiter erfolgt. Sie haben bei der Entscheidungsfindung gleiches Stimmrecht. Sie üben gleichberechtigt und gemeinsam die Unternehmerfunktion aus, soweit sie ihre Kompetenzen nicht an einen von ihnen gewählten Ausschuss delegieren; die Unternehmerfunktion ist nicht an Vermögensanteile an dem jeweiligen Betrieb gebunden, so dass mit dem Prinzip der A. das Einkommensprinzip korrespondiert.

    Die A. ist Bestandteil der meisten Konzeptionen der Rätedemokratie, wird auch in Kooperativen (Alternativbetrieben) in privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften angewandt. Sie war bis Anfang der 90er Jahre das grundlegende Prinzip in der selbstverwalteten sozialistischen Marktwirtschaft Jugoslawiens.

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