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Revision von Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) vom 17.07.2009 - 11:50
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Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ehemals gewerkschaftliche Einheitsorganisation der Angestellten, konfessionell und parteipolitisch unabhängig; gegründet 1945; Sitz in Berlin.
Am 2.7.2001 ist die DAG in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) aufgegangen.
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