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Beratungshilfe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährte Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten; geregelt im Beratungshilfegesetz vom 18.6.1980 (BGBl. I 689) m.spät.Änd.
Anders: Prozesskostenhilfe.
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