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Revision von AASM vom 03.05.2010 - 09:43
AASM
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Assoziierte afrikanische Staaten und Madagaskar; Gruppe von frankophonen Staaten. Vor Erlangung der staatlichen Souveränität waren die jeweiligen Territorien nach Maßgabe der Art. 198 ff. AEUV der Gemeinschaft (EWG) assoziiert. Nach ihrer Unabhängigkeit schlossen die AASM dann (erstmals am 20.7.1963) Assoziierungsabkommen im Sinne des Art. 217 AEUV mit der EWG (später der EG, nunmehr der EU) ab (sog. Jaunde-Abkommen).
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