Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bilanzidentität vom 04.08.2010 - 15:01
- Revision von Bilanzidentität vom 14.02.2018 - 17:42
- Revision von Bilanzidentität vom 03.07.2017 - 15:59
- Revision von Bilanzidentität vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Bilanzidentität vom 04.08.2010 - 15:01
- Revision von Bilanzidentität vom 28.06.2010 - 15:51
- Revision von Bilanzidentität vom 02.09.2009 - 11:19
Bilanzidentität
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kongruenzprinzip; formelle und materielle Übereinstimmung der Schlussbilanz des laufenden Geschäftsjahres mit der Anfangsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 I Nr. 1 HGB). Durchbrechungen führen zu Ergebnisveränderungen und sind daher unzulässig.
Ausnahme: z.B. Währungswechsel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon