Direkt zum Inhalt

absolutes Recht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Gegensatz zu den Forderungsrechten (relative Rechte) nicht nur gegenüber dem Schuldner, sondern gegen jedermann wirkendes Recht; z.B. Urheberrechte, Sachenrechte, nicht aber der Besitz. Es unterliegt deshalb grundsätzlich nicht der Verjährung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com