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Börsenaufträge
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Order; die vom Kunden einem an der Börse zugelassenen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erteilte Order zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Börsenauftrag kann schriftlich, mündlich, telefonisch, fernschriftlich oder per Computer erteilt werden. Er muss bestimmte Angaben zum Wertpapier, zur Geltungsdauer des Auftrages und evtl. zur Limitierung des Kurses enthalten. Ist kein Kurslimit angegeben, wird der Auftrag bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.
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