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billigst

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bedeutet in Börsenaufträgen, dass der Kaufauftrag ohne Limit, d.h. zum niedrigsten vorliegenden Börsenkurs ausgeführt werden soll.

    Vgl. auch bestens.

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    Mindmap "billigst"

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