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Entwicklungskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Rechnungswesen:
Kosten der Zweckforschung (Entwicklung), bes. Kosten für Konstruktions-, Versuchs- und Forschungsarbeiten.
Erfassung in der Kostenrechnung: Laufende Entwicklungskosten für ein Produkt sind diesem als Sondereinzelkosten zuzurechnen. Die Kostenerfassung erfolgt häufig auf einer gesonderten Kostenstelle des Forschungs- und Entwicklungsbereichs.
Vgl. auch Forschungskosten.
II. Software Engineering:
Kosten für die Entwicklung von Softwareprodukten.
Gegensatz: Wartungskosten.
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