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Fazilität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.Allg. alle von Banken ihren Kunden eingeräumten Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs, der Geldanlage oder Kreditnahme. I.e.S. meint Fazilitäten den von Banken bereitgestellten Finanzierungsrahmen, der in Anspruch genommen werden darf.
Vgl. auch Kreditfazilität, Kreditlinie.
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