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Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 15.09.2010 - 14:50
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 19.02.2018 - 16:21
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 15.09.2010 - 14:50
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 08.06.2009 - 11:04
Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unter die Begriffe Gefahrgutverordnung-Binnenschifffahrt (GGVBinSch) vom 31.12004 (BGBl. I 136) fallende Stoffe und Gegenstände. Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr sind nur bedingt zur Beförderung mit Binnenschiffen zugelassen und müssen die Anforderungen der Anlage erfüllen.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
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