Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unter die Begriffe der GefahrgutVO Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt i.d.F. vom 30.3.2017 (BGBl. I 568) fallende Stoffe und Gegenstände. Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr sind nur bedingt zur Beförderung mit Binnenschiffen zugelassen und müssen die Anforderungen der Anlage erfüllen.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
Mindmap "Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr"
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