explosionsgefährliche Stoffe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können. Oberbegriff für Explosivstoffe, pyrotechnische Sätze und sonstige explosionsgefährliche Stoffe.
Vgl. auch gefährliche Stoffe, Gefahrgut.
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