Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 19.02.2018 - 16:21
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 15.09.2010 - 14:50
- Revision von Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr vom 08.06.2009 - 11:04
Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unter die Begriffe der GefahrgutVO Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt i.d.F. vom 16.12.2011 (BGBl. I 2733) fallende Stoffe und Gegenstände. Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr sind nur bedingt zur Beförderung mit Binnenschiffen zugelassen und müssen die Anforderungen der Anlage erfüllen.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon