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Incoming
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1. Begriff: Einreisetourismus von Ausländern im Rahmen des grenzüberschreitenden touristischen Reiseverkehrs.
2. Aufgaben: Die Aufgaben des Incoming-Geschäftes müssen einerseits von touristischen Unternehmen und Organisationen im Zielgebiet, hier im Wesentlichen Beherbergungs-, Verpflegungs- und Betreuungsaufgaben während des Aufenthaltes des ausländischen Reisenden vor Ort, oder können andererseits durch Niederlassungen der touristischen Leistungsträger im Quellgebiet ergänzend übernommen werden.
3. Rechtliche Aspekte des Incoming-Geschäftes: Für die Verträge zwischen Reisenden und Veranstaltern sind die Bestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes maßgeblich, sofern nicht mit einem deutschen Veranstalter das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart wird. Die verschiedenen Rechtsbeziehungen (Reisender, Reiseveranstalter bzw. Reisemittler und Leistungsträger) sind scharf zu treffen und nach dem jeweils eingreifenden Recht zu beurteilen.
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