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Incoming

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Einreise von Touristen in eine Destination aus Sicht der ortsansässigen Unternehmen. Oft wird unter Incoming nur der grenzüberschreitende Einreiseverkehr verstanden, was aber aus Sicht der Aufgabendefinition von Incoming-Agenturen zu eng gefasst ist. Für den grenzüberschreitenden Einreiseverkehr wird häufiger der Begriff Inbound-Tourismus (Inbound Tourism) verwendet.

    2. Aufgaben: Die Leistungserstellung im Incoming-Geschäft erfolgt meist individuell durch einzelne touristische Unternehmen und Organisationen im Zielgebiet, hier im Wesentlichen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Darüber hinausgehende Betreuungsaufgaben während des Aufenthaltes vor Ort werden durch Niederlassungen der Reiseveranstalter (= Zielgebietsagentur) oder Vertragspartner von Reiseveranstaltern im Zielgebiet (=Incoming-Agentur) übernommen.

    3. Rechtliche Aspekte des Incoming-Geschäftes: Bucht der Reisende eine Pauschalreise/ ein Reisepaket bei einem Reiseveranstalter in seinem Heimatland, gilt das jeweilige (Reise-)Recht im Herkunftsland (maßgeblich ist der Sitz des Reiseveranstalters). Für den Reisenden handelt es sich um ein Outgoing aus dem Heimatland. Bucht der Reisende die unterschiedlichen Leistungen vor Ort in der Destination oder im Voraus direkt bei den einzelnen Leistungsträgern oder einer Incoming-Agentur gelten die jeweils rechtlichen Bestimmungen in der Destination.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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