Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Grenzstreifen vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Grenzstreifen vom 19.02.2018 - 16:24
- Revision von Grenzstreifen vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Grenzstreifen vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Grenzstreifen vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Grenzstreifen vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Grenzstreifen vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Grenzstreifen vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Grenzstreifen vom 09.08.2010 - 09:33
- Revision von Grenzstreifen vom 08.07.2009 - 11:30
- Revision von Grenzstreifen vom 08.05.2008 - 12:20
Grenzstreifen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zollrechtlich ein Streifen von drei bzw. sechs Metern Breite längs des eine Freizone umgebenden Zollzauns, in dem einige Beschränkungen und Pflichten gelten, um die zollamtliche Überwachung nicht zu gefährden (§ 26 Zollverordnung).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon