Grenzstreifen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zollrechtlich ein Streifen von drei bzw. sechs Metern Breite längs des eine Freizone umgebenden Zollzauns, in dem einige Beschränkungen und Pflichten gelten, um die zollamtliche Überwachung nicht zu gefährden (§ 26 Zollverordnung).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Betrieb Brexit Delegation Dienstleistungen Direktinvestition Freihandelszone Kooperation Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liquidität Nichtigkeit Sanktion Subsidiarität Terms of Trade Verwaltung Zoll internationale Arbeitsteilung juristische Person nicht tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Grenzstreifen
ausgehend