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Revision von Finanzkonzern vom 05.06.2009 - 13:46
Finanzkonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzern, der primär die Verfolgung finanzieller Interessen und damit Kapitalkonzentration verbunden mit Risikostreuung anstrebt. Es besteht kaum ein Tätigkeitszusammenhang zwischen den Konzerngliedern; Unternehmen der Investitions- und Konsumgüterindustrien sind z.B. mit Kreditinstituten, Versicherungs-, Verkehrsunternehmen und Betrieben des Beherbergungsgewerbes verbunden.
Vgl. auch Sachkonzern.
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