Sachkonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Realkonzern; Konzern, der gegründet wird, um Beschaffung, Produktion und Absatz rationeller zu gestalten. I.w.S. werden auch Finanzkonzerne (zur Konzentration des Kapitals errichtet) zu den Sachkonzernen gerechnet.
Gegensatz: Personalkonzern.
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