Sachkonzern
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Realkonzern; Konzern, der gegründet wird, um Beschaffung, Produktion und Absatz rationeller zu gestalten. I.w.S. werden auch Finanzkonzerne (zur Konzentration des Kapitals errichtet) zu den Sachkonzernen gerechnet.
Gegensatz: Personalkonzern.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Sachkonzern
ausgehend
eingehend
Sachkonzern
ausgehend