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Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach Einbruch und durch Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
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