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Geldüberhang

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kaufkraftüberhang; Überschuss der Geldmenge (bzw. des nominellen Volkseinkommens) über das Güterangebot (das reale Volkseinkommen).

    Entstehung: a) Wird in einer vollbeschäftigten Wirtschaft die Geldmenge erhöht, so kommt es zu einem G., weil das Güterangebot nicht mehr vermehrt werden kann. So die erhöhte Geldmenge auch nachfragewirksam eingesetzt wird, kommt es zu einem Preisniveauanstieg, welcher den ursprünglichen G. sukzessive abbaut.

    Klassisches Beispiel für einen G. bietet die Wirtschaftsgeschichte Deutschlands während des Zweiten Weltkriegs und der Zeit von 1945 bis 1948.

    b) In Zentralverwaltungswirtschaften entstand ein G., wenn das zentral geplante Güterangebot zu den administrativ festgelegten Preisen unter dem nachfragewirksamen nominellen Volkseinkommen blieb. Wegen der Festpreise wurde dieser G. nicht durch einen Preisniveauanstieg abgebaut, sondern er schlug sich in wachsendem unfreiwilligen Sparen nieder (mitunter auch als Kassenhaltungsinflation bezeichnet). Der Abbau des Festpreissystems im Zuge der Systemtransformation in den Reformstaaten führte dort verschiedentlich zu einem Preisniveauanstieg, der die grundsätzlichen Probleme der Systemtransformation noch verstärkte.

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