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Indexmiete

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung in Schriftform, dass der Mietzins durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Der Mietzins muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung des Mietzinses bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die über der I. liegt, ist ausgeschlossen (§ 557b BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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