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Hoheitsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkehrsausführung durch Träger der hoheitlichen Gewalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die ihnen unterstehenden Verwaltungseinheiten, z.B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei) zwecks Wahrnehmung der ihnen obliegenden hoheitlichen Aufgaben.

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