Direkt zum Inhalt

Hoheitsverkehr

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkehrsausführung durch Träger der hoheitlichen Gewalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die ihnen unterstehenden Verwaltungseinheiten, z.B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei) zwecks Wahrnehmung der ihnen obliegenden hoheitlichen Aufgaben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete