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Revision von Handelsklauseln vom 08.05.2008 - 12:20
Handelsklauseln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Handelsverkehr v.a. zwischen Käufer und Verkäufer eingebürgerte kurze Formeln (Klauseln), die dem Vertrag einen bestimmten Inhalt geben. Die H. gelten allgemein für alle Kaufleute und haben eine große Bedeutung. Sie werden sowohl im nationalen als auch im internationalen Handel sehr häufig verwandt. Von besonderer Bedeutung sind die Incoterms.
Vgl. auch Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen.
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