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Exportgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lieferungsgemeinschaft; Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur teilweisen oder gänzlichen Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Kooperationsaufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution übertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen.

    Intensitätsstufen:
    (1) Gemeinsame Wahrnehmung von Teilaufgaben, die dem eigentlichen Exportabschluss vorgelagert sind (Anbahnungs- und Begleitfunktionen).


    (2) Zusätzlich Realisierung von Verkaufsabschlüssen (im eigenen oder fremden Namen); Alternativen sind Anschlussexport und Exportzentrale.


    (3) Die gemeinsame Exportzentrale ist unabhängiger und selbstverantwortlich (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) handelnder Träger der einzelnen Exportgeschäfte.

    Zielsetzung: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; das Grundprinzip einer Exportgemeinschaft kann
    (1) in der gegenseitigen Ergänzung der Leistungsprogramme der Partner gesehen werden, um damit ein breites, leistungsfähiges Sortiment auf Auslandsmärkten anbieten zu können;
    (2) werden auf dieser sortimentspolitisch ausgerichteten Basis alle anderen Kooperationsaufgaben abgedeckt.

    Abgrenzung zum Exportkartell.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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