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Exportgemeinschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Lieferungsgemeinschaft; Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur teilweisen oder gänzlichen Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Kooperationsaufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution übertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen.
Intensitätsstufen:
(1) Gemeinsame Wahrnehmung von Teilaufgaben, die dem eigentlichen Exportabschluss vorgelagert sind (Anbahnungs- und Begleitfunktionen).
(2) Zusätzlich Realisierung von Verkaufsabschlüssen (im eigenen oder fremden Namen); Alternativen sind Anschlussexport und Exportzentrale.
(3) Die gemeinsame Exportzentrale ist unabhängiger und selbstverantwortlich (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) handelnder Träger der einzelnen Exportgeschäfte.
Zielsetzung: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; das Grundprinzip einer Exportgemeinschaft kann
(1) in der gegenseitigen Ergänzung der Leistungsprogramme der Partner gesehen werden, um damit ein breites, leistungsfähiges Sortiment auf Auslandsmärkten anbieten zu können;
(2) werden auf dieser sortimentspolitisch ausgerichteten Basis alle anderen Kooperationsaufgaben abgedeckt.
Abgrenzung zum Exportkartell.
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