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Dokumentationspflicht bei Verrechnungspreisen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) mit Wirkung vom 1.1.2004 wurden die Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gesetzlich verankert. Demnach müssen die Geschäftsbeziehungen zum Ausland mit nahe stehenden Personen gesondert aufgezeichnet werden. Einzelheiten hinsichtlich der Anforderung an den Steuerpflichtigen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren)“ vom 12.4.2005 IV B 4 - S 1341 - 1/05 (BStBl I 570) konkretisiert. Weitere Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen regelt die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) .

     

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