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Revision von errichtende Umwandlung vom 13.09.2010 - 16:34
errichtende Umwandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gründung eines neuen Rechtsträgers durch einen bestehenden Rechtsträger unter gleichzeitiger Übertragung seines gesamten Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den neuen Rechtsträger (Umwandlung).
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