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Eigenbesitzer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die eine Sache als ihr gehörend besitzt (§ 872 BGB), d.h. die Sache wie ein Eigentümer beherrschen will. Eigenbesitzer ist auch der Dieb und der Finder, der die gefundene Sache behalten will.
Vgl. auch Besitz.
Steuerlich werden die Wirtschaftsgüter, die jemand in Eigenbesitz hat, dem Eigenbesitzer zugerechnet (§ 39 AO).
Gegensatz: Fremdbesitzer.
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